23. April 2021: Informationen zu den wesentlichen Vorgaben, die sich aus der bundesweit verbindlichen „Notbremse“ für die Schule ergeben

Liebe Eltern der Wichernschule,
wie Sie bereits den Nachrichten entnehmen konnten, wurde gestern das Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage verabschiedet.
Das Gesetz schafft einen geänderten rechtlichen Rahmen für das staatliche
Handeln in der Corona-Pandemie. Es führt eine bundesweit verbindliche
„Notbremse“ ein, die zunächst ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 ab dem übernächsten Tag zusätzliche Maßnahmen zum Infektionsschutz auslöst. Ab einer Inzidenz von 165 gelten weitergehende Maßnahmen.

Das neue Recht erstreckt sich auch auf den Schulbereich. Allerdings gelten die konkreten Folgen der gesetzlichen Vorgaben des Bundes nicht per se landesweit, sondern je nach Betroffenheit in den einzelnen Kreisen und kreisfreien Städten, in denen sich die einzelnen Schulen befinden.

Im neuen Elternbrief, den Sie unter „Für Eltern“ finden, werden Sie darüber informiert, was das konkret für unsere Schule bedeutet.

Die vollständige Schulmail von gestern Abend finden Sie auf der Seite des Ministeriums.

https://www.schulministerium.nrw/22042021-informationen-zum-schulbetrieb-ab-26-april-2021

Viele Grüße

Kirstin Fust-Sticherling

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