27. April 2020: Erweiterung der Notbetreuung

Die Notfall-Betreuungsgruppen bleiben weiterhin bestehen.
Ab dem 27. April 2020 wird die bestehende Regelung auf weitere Berufsgruppen erweitert. Dieser Schritt hat zunächst bis zum 04.05.2020 Gültigkeit.
Alleinerziehende Elternteile, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder die sich aufgrund einer Schul- oder Hochschulausbildung in einer Abschlussprüfung befinden, haben ab dem 27. April 2020 Anspruch auf die Teilnahme ihres Kindes an der Notbetreuung, sofern eine private Betreuung nicht anderweitig organisiert werden kann. Dies gilt für jede Erwerbstätigkeit des alleinerziehenden Elternteils, unabhängig von der Auflistung der Tätigkeitsfelder, die sich aus der Anlage der CoronaBetrVO ergeben.

Für nicht Alleinerziehende gelten weiterhin folgende Berufsgruppen:

https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/2020-04-17_anlage_2_zur_coronabetrvo_ab_23.04.2020.pdf

Weiterhin gilt, dass Eltern zunächst alles versuchen müssen, um eine private Betreuung Ihres Kindes zu gewährleisten, damit möglichst wenige Kinder in der Schule betreut werden müssen (möglichst geringe Ansteckungsgefahr).
Beschäftigte aus den Tätigkeitsbereichen der systemrelevanten Gruppen haben dann einen Anspruch auf Notbetreuung, wenn sie in ihrem Tätigkeitsbereich (siehe Anlage oben) vor Ort unabkömmlich sind und berufstätig sind. Wer im Home-Office ist oder seine Arbeitszeiten flexibel gestalten kann, hat keinen Anspruch auf die Notfallgruppe.

Hier geht es zum Formulare für die Beantragung der Aufnahme in die Notfall-Betreuungsgruppen.

https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/Coronavirus_NotbetreuungFAQ/Notbetreuung_Formular-ab-17-KW.pdf

Damit Eltern die Notbetreuung in Anspruch nehmen können, müssen sie:

  • zu den Personen gehören, die beruflich in sogenannten kritischen Infrastrukturen tätig sind (siehe link ganz oben)
  • ihren Bedarf per Mail gg.brorsstr@schule.duesseldorf.de anmelden
  • sich ihren Anspruch auf einen Platz in der Notfall-Betreuungsgruppe schriftlich von Ihrem Arbeitgeber bestätigen lassen (siehe link über diesem Absatz).
  • die Erklärung (mit den täglichen Betreuungszeiten) ausfüllen

Bitte melden Sie Ihr Kind so schnell wie möglich, spätestens aber einen Tag vorher an, so dass wir unser Personal passend einteilen können.

Besonders wichtig ist weiterhin, dass nur Kinder, die keinerlei Symptome zeigen, an der Notfall-Betreuung teilnehmen dürfen!

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