23. November 2020: Bedarfsabfrage für die Notbetreuung am 21. und 22. Dezember 2020
Die Landesregierung hat entschieden, dass an den öffentlichen Schulen in Nordrhein-Westfalen am 21. und am 22. Dezember 2020 unterrichtsfrei sein wird. Einschließlich der Weihnachtsferien wird daher durch die zwei zusätzlichen unterrichtsfreien Tage der Schulbetrieb zum Jahreswechsel insgesamt zweieinhalb Wochen ruhen.
Damit sollen die Schulen in Nordrhein-Westfalen in einer Zeit, in der das Infektionsgeschehen unseren Lebensalltag weiter stark beeinträchtigt und bislang noch auf einem hohen Niveau stattfindet einen wirkungsvollen und geeigneten Beitrag leisten, dass Kontakte reduziert werden. Viele Menschen sind auch an den Tagen vor dem Weihnachtsfest bereit, ihre sozialen Kontakte einzuschränken.
Für die Kinder, die an diesen beiden Tagen nicht zu Hause betreut werden können, findet in der Schule eine Notbetreuung (kein Unterricht!) statt.
Bitte füllen Sie dazu bei Bedarf das Formular aus, dass Ihnen am 23.11.2020 zugeschickt wurde und geben dieses über die KlassenlehrerInnen bis spätestens Montag, den 30.11.2020 zurück an die Schule, damit wir die Betreuung rechtzeitig planen können. Das Formular finden Sie auch unter „Für Eltern – Informationen“
Der zeitliche Umfang der Notbetreuung richtet sich nach der allgemeinen Unterrichtszeit an den genannten Tagen. Die Notbetreuung von Schülerinnen und Schülern, die auch sonst an Ganztags- und Betreuungsangeboten teilnehmen, umfasst diesen Zeitrahmen.
Die Schülerinnen und Schüler in den Notbetreuungsgruppen tragen Alltagsmasken. Die Vorgaben zur Hygiene und zum Infektionsschutz gelten auch für die Notbetreuung. Bei der Einrichtung der Gruppen ist an diesen beiden Tagen das Einhalten des Mindestabstandes von 1,5 Metern in den Räumen zu berücksichtigen. Für jede Gruppe wird eine Teilnehmerliste geführt.